Tabakprävention bei Mitarbeitenden
Das Gesetzt zum „Schutz vor Passivrauchen“, welches am 1. Mai 2010 in Kraft getreten ist, gibt klare Regeln für das Rauchverhalten am Arbeitsplatz vor.
Die Folgekosten von Tabakkonsum durch Produktivitätsverluste bewegen sich im Milliardenbereich. Rauchen verursacht Absenzen am Arbeitsplatz durch Rauchpausen, es senkt die Leistungsfähigkeit, kann Arbeitsunfähigkeit durch Folgeerkrankungen erzeugen und im schlimmsten Fall zum Tod führen. Verhindern mit dem Rauchen anzufangen ist einfacher, als damit aufzuhören, daher lohnt es sich in die Prävention zu investieren.
In der Schweiz liegt der Anteil Rauchender bei den 15-25 Jährigen höher als im Gesamtdurchschnitt. Der Einstieg ins Berufsleben ist für viele Jugendliche mit Unsicherheiten verbunden und kann ein Risikofaktor für den Einstieg ins Rauchen darstellen. Zahlen belegen, dass wer mit 20 Jahren nicht raucht, mit grosser Wahrscheinlichkeit auch nicht damit beginnt. Deshalb ist die Prävention besonders in jungen Jahren von grosser Bedeutung. Projekte wie „zackstark – rauchfrei durch die Lehre“ (www.zackstark.ch) und „ready4life“ (www.r4l.swiss) tragen massgeblich zur Unterstützung der Lernenden in den Bereichen Rauchfreiheit, sowie Lebens- und Gesundheitskompetenz bei. Der Betrieb ist nicht nur eine Ausbildungsstätte für den Beruf, sondern stellt auch ein bedeutendes Umfeld dar, in welchem fürs Leben gelernt wird. Rauchen wird so nicht mehr rein als private Angelegenheit wahrgenommen, sondern betrifft auch den beruflichen Alltag. Durch die betriebliche Förderung der Tabakprävention und die Unterstützung bei einem Rauchstopp kann pro Person bis zu 41 Franken an Folgekosten eingespart werden.